| Interessenvertretung | Dieser Text beschreibt Interessenvertretung. Der untere Text beinhaltet die Interessenvertretung Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Interessenvertretung Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Interessenvertretung fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Interessenvertretung möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Interessenvertretung Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Interessenvertretung beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Interessenvertretung. Fragen zu dem Thema Interessenvertretung können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Interessenvertretung ArtikelEine Interessenvertretung soll die Interessen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe definieren und vertreten.
| |
Diese Interessen leiten sich meistens direkt oder indirekt aus den Grundrechten ab. Nach diesen Interessenfeldern lassen sich die Interessenvertretungen gliedern (zum Beispiel Arbeit, Verbraucher usw.). In der Demokratie werden sie durch Versammlungsfreiheit, Vereinigungsrecht usw. geschützt.
Manche Interessenvertretungen werden durch gesetzliche Grundlagen ausdrücklich untermauert (zum Beispiel Betriebsräte durch das Betriebsverfassungsgesetz), andere beruhen ausschließlich auf privater Initiative (z. B. ADAC, Bürgerinitiativen). Wenn sie als Vereinigung oder Körperschaft eine relevante Größe und Rechtsform (zum Beispiel Verein) erreicht haben, spricht man von Interessenverbänden.
Zur Interessenvertretung zählen aber auch Betriebsräte, Personalräte, Schülerräte, Fachschaftsräte, AStA, Elternversammlungen von Kindergärten, Heimräte in Seniorenanlagen und viele mehr in dem Bereich der Selbstverwaltung und Mitbestimmung.
|
| |
Grundgedanke der Interessenvertretung ist stets die Mitbestimmung, das heißt, Menschen und Unternehmen, die von gesellschaftlichen oder anderen Entscheidungen und Entwicklungen betroffen sind, die Gelegenheit der Mitsprache und darüber hinaus zur Beteiligung an Entscheidungen zu geben.
Dies dient dem sozialen Frieden. Da aber nicht alle mit allen zugleich beraten und verhandeln können, ist es in der Regel erforderlich, dass die vertretenen Personen innerhalb der Interessenvertretung die Möglichkeit haben, gemeinschaftlich und demokratisch eine Position zu entwickeln, die dann von den Mitgliedern getragen und von den Vertretern nach außen artikuliert wird.
|
| |
Jede Interessenvertretung muss sich auch insbesondere der Kritik der anderen Seite stellen, weil die Interessen entgegengesetzt sind (Interessenskonflikt). Die Auseinandersetzungen werden dann in der Regel auch über die Medien und die Öffentlichkeit ausgetragen. Eine Öffentlichkeitsarbeit nach innen und nach außen ist demzufolge ein notwendiger Bestandteil der Interessenvertretung.
Bei der institutionell verankerten Interessenvertretung muss man aber auch berücksichtigen, dass zu dem Beispiel Informationen aus der Mitwirkung in einem Verwaltungsrat häufig dem Amtsgeheimnis unterliegt (vgl. Verwaltungsverfahrensgesetz), in dem Betriebsrat Schweigepflicht über die Beratungen mit Mitarbeitern einzuhalten ist und in dem Personalrat bei schwebenden Verfahren Stillschweigen gilt.
|
| |
Wenn Interessenvertretungen eine Position erreicht haben, in der sie über Gespräche hinaus auch an Verhandlungen teilhaben können, besteht die Gefahr der Monopolisierung und der anschließenden Instrumentalisierung . So kann es zu dem Beispiel in einzelnen Betrieben passieren, dass der Betriebsratsvorsitzende plötzlich ca. noch die Interessen des Arbeitgebers vertritt. Ein Streik am Betriebsrat vorbei ist aber kaum noch möglich.
Ein Grundproblem kann sich entwickeln, wenn eine Interessenvertretung ohne Beteiligung der Basis agiert. Eine Meinung, von der nicht sichergestellt ist, dass sie von der eigenen Basis mehrheitlich gewünscht, verstanden und getragen wird, ist in der Regel auch nach außen unglaubwürdig und beschädigt das Ansehen der Interessenvertretung.
Ferner können sich auch Interessenvertretungen entwickeln, die zwar die ökonomischen Bedürfnisse ihrer Mitglieder wahren, aber den Interessen der Gesellschaft gegebenenfalls schaden (Lobbyismus). Ursachen können fehlendes Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung, Profitstreben oder ein Beharren auf Ideologien sein.
In diesem Zusammenhang besteht die Frage, ob sich Interessenvertretungen eng an ihre eigentliche Zweckbestimmung halten müssen, oder ob ihre gesellschaftliche Verantwortung es zugleich sogar verlangt, dass sie zu anderen politischen Themen Stellung nehmen. Zu dem Beispiel ist an den Hochschulen das Allgemeinpolitische Mandat umstritten.
In totalitären Staaten widerfährt den Interessenvertretungen die Gleichschaltung und Kontrolle durch den Staat. Sie ist häufig mit einer Zwangsmitgliedschaft verbunden.
Buch-Tipp: Institutionalisierte Interessenvertretungen in der Europäischen Union Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Institutionalisierte Interessenvertretungen in der Europäischen Union". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
| |
In der Bundesrepublik Deutschland wirkt eine Vielzahl von Interessenvertretungen:
- Wirtschaft
- Arbeitgeberverbände
- Standesvereinigungen
- Innungen
- Unternehmensverbände
- Haus- und Grundbesitzervereine
- Wohnen
- Mieterbund
- Seniorenräte
- Heimräte in Studentenwohnheimen
- Recht
- Weißer Ring e.V.
- Gefangenenintiativen
- Initiativen für die Rechte von Asylsuchenden
- Umwelt
- Umweltschutzvereine
- Iniativen gegen Verkehrsprojekte, Müllverbrennung, Kernenergie und ähnliches
- Raumordnung und Raumplanung
|
| |
Die Rechtsgrundlage für Betriebsräte ist in dem Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Schon 1920 gab es das Betriebsrätegesetz.
Personalräte folgten in den 20er Jahren. Die Arbeit der Personalräte ist in den Mitbestimmungsgesetzen der Länder geregelt, zu dem Beispiel in dem Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (LPersVG).
Auch die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) entstanden in den 20er Jahren. Ihre Arbeit ist den Hochschulgesetzen der Länder geregelt. In einigen Bundesländern gibt es jedoch keine Regelungen. Dort arbeiten provisorisch die Unabhängigen Studierendenausschüsse (UStA) an den Hochschulen.
Auch die Mitbestimmung in Seniorenanlagen ist gesetzlich geregelt (Heimmitwirkungsverordnung ). In Studentenwohnheimen ergaben sich Rechtsgrundlagen ca. aus den Förderbestimmungen (zum Beispiel Bundesjugendplan). Mieterbeiräte in dem sozialen Wohnungsbau wurden Anfang der 80er Jahre von der sozialliberalen Kooalition angedacht, aber nicht verwirklicht.
|
|
- Adi Ostertag , K. Buchholz, K. Klesse, R. Schmidt; Mitbestimmung und Interessenvertretung. Qualifizierte Mitbestimmung in Theorie und Praxis; Bund-Verlag, Köln; 1981; ISBN 3-7663-0504-2
- Willi Dickhut; Gewerkschaften und Klassenkampf; Verlag Neuer Weg, Düsseldorf; 1988; ISBN 3-88021-169-8
|
Weiteres zu dem Artikel Interessenvertretung | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Seite, Verbraucher, Verwaltungsrat | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Interessenvertretung' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Interessenvertretung Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Interessenvertretung' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Interessenvertretung' und 'Interessenvertretung' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Interessenvertretung' Beschreibung entsprechen.
|
|
|
· Diese Seite wurde bisher 1.018 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 18:43:39 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 14:56, 21. Sep 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|